§ 1 Allgemeines
(1) Veranstalter des Gewinnspiels ist die Stadtgemeinde
Langenlois (nachfolgend „STADTGEMEINDE LANGENLOIS“ genannt) mit Sitz in der
Rathausstraße 2, 3550 Langenlois. Der Veranstalter ist auf dem Postweg sowie
via E-Mail an stadtgemeinde@langenlois.gv.at erreichbar.
(2) Der/Die Teilnehmer/in erklärt sich durch die
Teilnahme am Gewinnspiel mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.
(3) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist freiwillig,
jederzeit widerruflich und kostenlos. Die Teilnahme ist – aufgrund der Art des
Gewinnspiels jedoch an eine Aktion des Teilnehmers gebunden.
§ 2 Teilnahmeberechtigung
(1) Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche Personen,
die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
(2) Das Gewinnspiel richtet sich an jede Person, die der
STADTGEMEINDE LANGENLOIS auf Facebook und Instagram folgt.
§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel
(1) STADTGEMEINDE LANGENLOIS hat das Recht, jede/n
Teilnehmer/in vom Gewinnspiel auszuschließen, der/die den Teilnahmevorgang oder
das Gewinnspiel manipuliert (wobei bereits jeder Manipulationsversuch
ausreicht).
(2) STADTGEMEINDE LANGENLOIS hat das Recht, jede/n
Teilnehmer/in vom Gewinnspiel auszuschließen, der/die falschen Angaben zu
seiner/ihrer Person macht oder sonst gegen diese Teilnahmebedingungen oder
sonstige Rechtsvorschriften verstößt.
(3) Von der Teilnahme des Gewinnspiels generell
ausgeschlossen sind Mitarbeiter/innen der STADTGEMEINDE LANGENLOIS.
§ 4 Ablauf des
Gewinnspiels
(1) Der Gewinnspielzeitraum läuft von 19.03.2024 - 04.04.2024.
Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist nur innerhalb dieses Gewinnspielzeitraums
möglich.
(2) Um am Gewinnspiel teilzunehmen, muss der/die Teilnehmer/in innerhalb des Gewinnspielzeitraums der STADTGEMEINDE LANGENLOIS auf Facebook unter https://www.facebook.com/stadtgemeinde.langenlois sowie auf Instagram unter https://www.instagram.com/stadtgemeinde.langenlois/ folgen und den Beitrag liken. Die Gewinnmöglichkeit ist nur durch eine Kombination dieser Aktionen gegeben. Die Teilnahme ist nur 1x pro Person möglich.
(3) Der Gewinn kann nach Vereinbarung eines Termins in
der STADTGEMEINDE LANGENLOIS, Rathausstraße 2, 3550 Langenlois abgeholt werden.
Der Gewinn wird nicht zugestellt oder versandt.
§ 5 Gewinne
(1) Beim gegenständlichen Gewinnspiel werden 3 Gewinner
gezogen. Der erste Gewinner erhält 5 Stück Loiser Zehner im Wert von € 50,-.
Der zweite Gewinner erhält ein Waldviertel DKT-Sonderedition und der dritte
Gewinner erhält einen Karton mit einer Flasche Wein und zwei Weingläsern.
(2) Alle gültigen Teilnahmen, die sich richtig
qualifizieren, nehmen an der zufälligen Verlosung teil. Widrigenfalls kann die
Ausgabe des Gewinns durch eine weitere zufällige Auslosung an eine andere
Person weitergegeben werden.
(3) Aus allen berechtigten Teilnehmern werden am Donnerstag,
den 04.04.2024 von der STADTGEMEINDE LANGENLOIS unter Ausschluss der
Öffentlichkeit und unter Gewährleistung des Zufallsprinzips die 3
Gewinner/innen ausgelost. Die Gewinner werden spätestens 5 Werktage nach der
Ziehung per E-Mail, telefonisch oder auf Social Media (über das teilnehmende
Profil) verständigt.
(4) Gewinne können nicht in bar abgegolten werden.
Gewinner/innen sind nicht verpflichtet, Gewinne anzunehmen, sondern können
jederzeit ohne Angabe von Gründen darauf verzichten.
(5) Nicht jede Teilnahme am Gewinnspiel führt zu einem
Gewinn. Bei einer Teilnahme am Gewinnspiel besteht daher kein Anspruch auf
einen Gewinn. STADTGEMEINDE LANGENLOIS übernimmt zudem auch für entgangene
Gewinnchancen keine Gewähr.
(6) Gewinne können nachträglich von STADTGEMEINDE
LANGENLOIS aberkannt und zurückgefordert werden, wenn diese durch unerlaubte
Hilfsmittel, Manipulationen bzw. sonstige Verstöße gegen die
Teilnahmebedingungen oder allgemeine rechtliche Grundlagen erlangt wurden.
§ 6 Annahme der
Gewinne
(1) Gewinner/innen werden spätestens 5 Werktage nach der
Ziehung per E-Mail, telefonisch oder auf Social Media (über das teilnehmende
Profil) verständigt. Die Bekanntgabe von Gewinnern/innen erfolgt ohne Gewähr.
(2) Gewinner/innen müssen sich innerhalb von 10 Werktagen
(ab Versendung der Gewinnmitteilung) via E-Mail an stadtgemeinde@langenlois.gv.at
bei STADTGEMEINDE LANGENLOIS rückmelden und seine/ihre Kontaktdaten (Vor- und
Zuname, Geburtsdatum sowie Social Media Namen) bekanntgeben. Diese Angaben sind
für die Überprüfung und Abholung der Gewinne erforderlich. Widrigenfalls kann
die Ausgabe des Gewinns an eine andere zufällige Teilnehmer/in weitergegeben
werden.
(3) Langt innerhalb der Frist von 10 Werktagen keine
vollständige Meldung bei STADTGEMEINDE LANGENLOIS ein, verfällt der Gewinn. In
diesem Fall ist STADTGEMEINDE LANGENLOIS berechtigt (aber nicht verpflichtet),
ersatzweise andere Gewinner/innen zu küren. Selbiges gilt für den Fall, indem
der potentielle Gewinner die Richtigkeit der Gewinnkriterien gegenüber
STADTGEMEINDE LANGENLOIS nicht vorweisen kann.
(4) Für den fristgerechten Zugang und die Vollständigkeit
der Gewinnannahme haften Teilnehmer/innen ebenso, wie für die Richtigkeit von
Kontaktdaten. Fehlerhafte Angaben gehen daher zu Lasten der Teilnehmer/innen.
STADTGEMEINDE LANGENLOIS trifft keinerlei Verpflichtung zur Überprüfung oder
Nachforschung.
§ 7
Veröffentlichung
Der/Die Teilnehmer/in erteilt mit der Teilnahme am
Gewinnspiel seine/ihre Zustimmung, dass STADTGEMEINDE LANGENLOIS den Vor- und
Zunamen sowie von den Gewinnern/innen angefertigte Lichtbilder zu Werbezwecken
verwenden darf. Diese Zustimmung umfasst insbesondere die Veröffentlichung auf
den Webseiten und den Social-Media-Kanälen von STADTGEMEINDE LANGENLOIS, jedoch
auch in der Printausgabe von Werbematerialien und der Gemeindezeitung
Blick.Punkt.Langenlois.
§ 8 Unterbrechung
und vorzeitige Beendigung
STADTGEMEINDE LANGENLOIS ist berechtigt, das Gewinnspiel
vor Ablauf des Gewinnspielzeitraums jederzeit zu unterbrechen bzw. ganz oder
teilweise zu beenden, wenn die ordnungsgemäße Durchführung bzw. die Fortsetzung
des Gewinnspiels aus technischen Gründen unmöglich ist, der begründete Verdacht
des Missbrauchs besteht oder das Gewinnspiel aus rechtlichen Gründen unzulässig
ist.
§ 9 Haftung
(1) STADTGEMEINDE LANGENLOIS haftet nur für direkte
Schäden, die von STADTGEMEINDE LANGENLOIS durch vorsätzliches Verhalten verursacht
wurden. Eine darüberhinausgehende Haftung von STADTGEMEINDE LANGENLOIS ist
ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Personenschäden. Insbesondere
besteht keine Haftung für bloße Vermögensschäden.
(2) Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für alle von
STADTGEMEINDE LANGENLOIS im Zusammenhang mit der Abwicklung des Gewinnspiels
eingesetzten Hilfen.
(3) Der/Die Teilnehmer/in nimmt mit der Teilnahme am Gewinnspiel zur Kenntnis und bestätigt, dass sie (a) Meta von jeglicher Haftung freistellen und (b) zur Kenntnis nehmen, dass die Promotion in keiner Verbindung zu Meta steht und in keiner Weise von Meta gesponsert, unterstützt oder organisiert wird
§ 10
Datenschutzhinweis
(1) Die im Rahmen des Gewinnspiels erfassten
personenbezogenen Daten der Teilnehmer/innen werden von STADTGEMEINDE LANGENLOIS
ausschließlich für die Abwicklung des Gewinnspiels (z.B. Gewinnerermittlung,
Benachrichtigung der Gewinner/innen, Abholung der Gewinne) und der
anschließenden Veröffentlichung (siehe § 7) verwendet und anschließend
gelöscht. Die Daten der sonstigen Teilnehmer (die NICHT gewonnen haben) werden
nach rechtskonformer Auslosung und Ausgabe der Gewinne umgehend gelöscht. Die
Daten der Gewinner bleiben für die Dauer der Veröffentlichung weiter
gespeichert und werden zu diesem Zweck weiterverarbeitet.
(2) Die Übermittlung der Daten an Dritte findet nur
statt, sofern dies für die Durchführung des Gewinnspiels (z.B. zur Abholung der
Gewinne) sowie zur Veröffentlichung der Gewinner/innen erforderlich ist.
Darüber hinaus erfolgt keine Weitergabe von Daten an Dritte. Die Gewinner
stimmen dieser Datenspeicherung und -verarbeitung mit der Teilnahme am
Gewinnspiel ausdrücklich zu. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Zustimmung
von den Gewinnern jederzeit widerrufen werden kann. Nach Veröffentlichung der
Gewinnerdaten (insbesondere auf Social Media, Printausgaben oder
Werbematerialien) dürfen die dort veröffentlichten Daten auch nach einem
nachträglichen Widerruf zur Datenverwendung von STADTGEMEINDE LANGENLOIS in
diesen Medien weiter veröffentlicht und verarbeitet bleiben/werden.
(3) STADTGEMEINDE LANGENLOIS ist als Veranstalterin des
Gewinnspiels zugleich verantwortlich im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO). Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung sind grundsätzlich Art. 6
(1) lit. a DSGVO, Art. 6 (1) lit. b DSGVO und Art. 6 (1) lit. f DSGVO.
Teilnehmer/innen haben ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über die zu ihrer
Person gespeicherten Daten. Es gilt die auf der Website von STADTGEMEINDE
LANGENLOIS (https://www.langenlois.gv.at/Services/Datenschutz) verlautbarte
Datenschutzerklärung. § 11 Änderungsvorbehalt STADTGEMEINDE LANGENLOIS ist
berechtigt, die Teilnahmebedingungen auch während des Gewinnspielzeitraums
einseitig zu ändern bzw. zu ergänzen, wenn dies für die ordentliche bzw.
sichere Abwicklung des Gewinnspiels oder zur Verhinderung von Manipulationen
erforderlich ist.
§ 11
Schlussbestimmungen
(1) Es kommt ausschließlich österreichisches Recht unter
Ausschluss seiner Verweisungsnormen zur Anwendung. Der Rechtsweg ist
ausgeschlossen.
(2) Sollten einzelne Regelungen innerhalb dieser
Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Regelungen davon unberührt.